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EBM 2026Beratung für Lungenkrebsscreening auch durch Praktische Ärzte und Gebietslose

30.09.2026Ausgabe 10/20261min. Lesedauer

Ab dem 01.10.2026 dürfen auch Praktische Ärzte sowie Ärzte ohne Gebietsbezeichnung die EBM-Positionen für die Erstberatung und Berichterstellung zum Lungenkrebsscreening abrechnen.

Bereits seit dem 01.04.2026 gilt das Lungenkrebsscreening für starke Raucher. Bislang konnten nur Fachärzte für Allgemeinmedizin oder für das Gebiet Innere Medizin die EBM-Nrn. 01876 (Erstberatung zum Programm) und 01875 (Erstellung des Berichts für die radiologische Praxis) abrechnen. Nun hat der Bewertungsausschuss den Kreis der berechtigten Ärzte erweitert: Ab Quartal IV/2026 dürfen auch Praktische Ärzte sowie Ärzte ohne Gebietsbezeichnung diese Leistungen abrechnen, wie die KV Baden-Württemberg mitteilt (siehe iww.de/s16203).

Weiterführender Hinweis

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